Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zum 1. Januar 2024 ist die ANWR GROUP eG als Konzern vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen. Das LkSG stellt Anforderungen an Unternehmen, ihre Lieferketten einschließlich des eigenen Geschäftsbereichs verantwortungsvoll zu gestalten.

Für uns steht wirtschaftlicher Erfolg im Gleichklang mit dem gewissenhaftem Handeln gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt. Die ANWR-Unternehmensgruppe bekennt sich zu den internationalen Menschenrechten und Umweltpflichten.

Die erste Risikoanalyse nach den Anforderungen des Gesetzes wird im Jahr 2024 durchgeführt. Die daraus resultierenden Erkenntnisse und Maßnahmen werden nach Fertigstellung in der Grundsatzerklärung veröffentlicht. Ergänzt wird die Grundsatzerklärung durch den unternehmenseigenen Code of Conduct.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren

gemäß § 8 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Präambel

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und zum 1. Januar 2024 ist auch die ANWR GROUP und ihre Tochtergesellschaften hiervon betroffen und wird von dieser umgesetzt.

Die Achtung der Menschenrechte Schutz der Umwelt ist für die ANWR GROUP eG und deren Tochtergesellschaften, auf die sie einen bestimmenden Einfluss ausübt (ANWR GROUP), selbstverständlich.

Um es Personen zu ermöglichen, die ANWR GROUP auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogene Pflichten im Sinne des §2 LkSG hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Konzernunternehmen oder eines derer Zulieferer entstanden sind oder sein können, hat die ANWR GROUP ein zentrales Beschwerdeverfahren eingerichtet. Mit dieser Verfahrensordnung legt die ANWR GROUP die Leitlinien fest, die sicherstellen, dass jeder eingehende Hinweis sorgfältig und transparent gemäß den Vorgaben des § 8 LkSG gehandhabt wird.

Ziel und Zweck

Zum einen soll das Beschwerdeverfahren als sogenanntes Frühwarnsystem funktionieren und die Möglichkeit zu bieten möglichst frühzeitig Hinweise zu geben, um Schäden für Menschen und Umwelt bei der ANWR GROUP eG, deren Tochtergesellschaften oder bei Ihren Zulieferern im besten Fall zu verhindern oder unzureichende Präventions- oder Abhilfemaßnahmen anzupassen.

Zum anderen soll das Beschwerdeverfahren Betroffenen die Möglichkeit geben, auf unmittelbar bevorstehende oder tatsächliche Pflichtverletzungen hinzuweisen, um Zugang zu möglicher Abhilfe zu erhalten.

Geltungsbereich

Diese Verfahrensordnung gilt für interne und externe Personen, jeden, auch anonym übermittelten, Hinweis einer Person oder mehrerer Personen („Hinweisgebende“) auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne des § 2 LkSG, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens der ANWR GROUP oder eines ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer in der Lieferkette im Sinne des § 8 LkSG entstanden sind („Beschwerde“)

Menschenrechtliche Risiken bzw. Pflichtverletzungen:

Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Missachtung des Arbeitsschutzes und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Missachtung der Koalitionsfreiheit, Ungleichbehandlung, Vorenthalten angemessener Löhne, Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen, Widerrechtliche Verletzung von Landrechten, Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte unter Missachtung der Menschenrechte oder Sonstiges Verhalten, welches geschützte Rechtspositionen schwerwiegend beeinträchtigt.

Umweltbezogene Risiken bzw. Pflichtverletzungen:

Missachtung der Verbote zum Schutz der Umwelt (Minamata-Übereinkommen, Stockholmer Übereinkommen, POPs-Übereinkommen, Basler Übereinkommen).

Meldekanäle

Der zentrale Kanal für Beschwerden und Hinweise ist ein elektronisches Hinweisgebersystem. Dieses ist online über folgenden Link zu erreichen und für Hinweisgebende kostenlos zu nutzen:

ANWR GROUP eG

Auf der Homepage der ANWR GROUP eG werden externe Personen hierüber informiert. Mitarbeiter*innen der ANWR GROUP eG und ihrer Tochterunternehmen werden zusätzlich über das interne Portal über den bestehenden Beschwerdekanal informiert.

Neben dem elektronischen Hinweisgebersystem der ANWR GROUP können Meldungen auch postalisch oder per E-Mail abgegeben werden:
ANWR GROUP eG
Hinweisgebersystem
Nord-West-Ring Straße 11
D – 63533 Mainhausen
Germany
compliance@anwr-group.com

Alternativ steht auch die Beschwerdestelle vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung: BAFA - Beschwerde einreichen .

Ablauf des Verfahrens

Hinweisgebende, die eine Beschwerde zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen abgeben möchten, weil sie selbst betroffen oder Kenntnis von einem Vorfall haben, können die Beschwerde über die genannten Meldekanäle abgeben. Im Hinweisgebersystem, wenn eine anonyme Meldung abgeben werden soll, können Hinweisgebende ein sicheres Postfach erstellen und mit gemerkter Fall-ID und Passwort, den Fall mit der Beschwerdestelle erörtern.

Die Meldeplattform ist rund um die Uhr aufrufbar, so dass die Abgabe eines Hinweises oder eine Beschwerde durchgehend möglich ist. Für Hinweisgebende entstehen keine Kosten.

Eingangsbestätigung

Nach Abgabe eines Hinweises erhält die hinweisgebende Person unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Abgabe der Meldung eine Eingangsbestätigung.

Alle Hinweise oder Beschwerden, unabhängig auf welchem Weg sie bei der ANWR GROUP oder ihren Gesellschaften eingehen, werden unmittelbar und auf die gleiche Weise bearbeitet.

Prüfung des Hinweises und Klärung des Sachverhalts

Nach Erhalt des Hinweises wird dieser zunächst durch die Beschwerdestelle geprüft, ob ausreichend Informationen vorliegen, um festzustellen, ob der gemeldete Sachverhalt ein menschliches oder umweltbezogenes Risiko oder eine Verletzung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichten darstellt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Beschwerdestelle, sofern möglich, mit der hinweisgebenden Person den Sachverhalt weiter erörtern.

Während des gesamten Verfahrens steht die Beschwerdestelle mit der hinweisgebenden Person in Kontakt, sofern dies gewünscht ist und eine Kontaktmöglichkeit besteht.

Erarbeitung einer Lösung

Wenn die Untersuchung nach Überzeugung der Beschwerdestelle bzw. der zuständigen Stelle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei Zuliefern bestätigt, wird ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise (insbesondere Präventions- und Abhilfemaßnahmen) erarbeitet. Dabei wird, soweit möglich und sinnvoll, die hinweisgebende Person einbezogen.

Die Dauer der Maßnahmen kann je nach Fall-Lage unterschiedlich ausfallen.

Abschluss des Verfahrens

Steht nach Prüfung der Beschwerdestelle und erfolgter Sachverhaltsaufklärung, Erörterung und Untersuchung fest, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen menschenrechtsbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern nicht vorliegen, wird der Fall geschlossen.

Nach Umsetzung einer erarbeiteten Lösung wird der Fall ebenfalls geschlossen.

Hinweisgebende, sofern die Möglichkeit der Kontaktaufnahme besteht, werden über den Abschluss des Verfahrens informiert.

Ansprechpartner

Zugriff auf das Beschwerdeverfahren besitzt ausschließlich der Compliance-Beauftragte, durch den auch die erste Prüfung auf ausreichende Information durchgeführt wird.

Schutz der hinweisgebenden Person und Vertraulichkeit der Identität

Durch geeignete Maßnahmen wird sichergestellt, dass bei eingehenden Beschwerden und Hinweisen die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgebenden gewahrt wird und ein wirksamer Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund von Hinweisen oder einer Beschwerde gewährleistet wird.

Dokumentation und Aufbewahrung

Der jeweilige Hinweis- oder Beschwerdevorgang wird dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.

Kanal für Beschwerden und Hinweise

Der zentrale Kanal für Beschwerden und Hinweise ist ein elektronisches Hinweisgebersystem. Dieses ist online über folgenden Link zu erreichen und für Hinweisgebende kostenlos zu nutzen:

ANWR GROUP eG

Daniela Reitmeier
Menschenrechtsbeauftragte der ANWR GROUP eG im Zusammenhang mit dem LkSG
Daniela.Reitmeier@anwr-group.com